FG Hessen - Urteil vom 19.11.2019
6 K 1571/18
Normen:
InsO § 55 Abs. 4;

Verbindlichkeiten eines Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung

FG Hessen, Urteil vom 19.11.2019 - Aktenzeichen 6 K 1571/18

DRsp Nr. 2022/15325

Verbindlichkeiten eines Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung

Tenor

Der Bescheid für 2016 über Umsatzsteuer vom 05.10.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2018 wird dahingehend geändert, dass die festgesetzte Steuer auf 1.069,59 Euro herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich bei den durch Zahlungseingänge auf dem Konto eines Insolvenzschuldners entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten um Insolvenz- oder um Masseverbindlichkeiten handelt.