Der Antragsteller hat mit Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten vom 26. Januar 1999 bei dem Amtsgericht Kassel beantragt, über sein Vermögen das Verbraucherinsolvenzverfahren zu eröffnen, weil er aufgrund einer früheren selbständigen Tätigkeit zahlungsunfähig und überschuldet sei.
In den Jahren 1988 bis Ende 1995 war der Antragsteller als Händler für EDV-Zubehör, PC-Soft- und Hardware selbständig tätig; seit Anfang 1996 arbeitet er als Vertriebsrepräsentant für Informationstechnik. Nach seinem Vorbringen hat er gegenüber 9 Gläubigern Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt etwa 250.000 DM, die überwiegend aus seiner früheren selbständigen Tätigkeit herrühren.
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