Verfahrensaufnahme durch Gesamtvollstreckungsverwalter - Berufungsrechtszug - Kosten des ersten Rechtszugs - Kostenfestsetzung
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.09.2001 - Aktenzeichen 13 W 437/01
DRsp Nr. 2001/16547
Verfahrensaufnahme durch Gesamtvollstreckungsverwalter - Berufungsrechtszug - Kosten des ersten Rechtszugs - Kostenfestsetzung
»Nimmt der Gesamtvollstreckungsverwalter den Rechtsstreit im Berufungsrechtszug zum Zwecke der Rücknahme des Rechtsmittels auf, so können im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gegen ihn die Kosten des ersten Rechtszuges festgesetzt werden, weil es insoweit an einem Kostentitel fehlt.«