SchlHOLG - Urteil vom 02.10.2000
4 U 154/99
Normen:
BGB § 816 Abs. 1 ; KO § 59 Abs. 1 § 127 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 336
Vorinstanzen:
LG Flensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 441/98

Verfügung des nichtberechtigten Konkursverwalters - Verpächterpfandrecht - gutgläubiger Erwerb

SchlHOLG, Urteil vom 02.10.2000 - Aktenzeichen 4 U 154/99

DRsp Nr. 2001/9637

Verfügung des nichtberechtigten Konkursverwalters - Verpächterpfandrecht - gutgläubiger Erwerb

Zur Frage der Rechtsfolgen, wenn der Konkursverwalter eines Pächters eine dem Verpächterpfandrecht unterliegende Sache entgegen § 127 Abs. 1 KO freihändig an einen gutgläubigen Erwerber veräußert.

Normenkette:

BGB § 816 Abs. 1 ; KO § 59 Abs. 1 § 127 ;

Gründe:

I. Durch Vertrag vom 26.11.1987 hatte die Kauffrau S ein ihr gehörendes Grundstück in F, bebaut mit einem Büro- und Ausstellungsgebäude sowie einer Tankstelle, an die A verpachtet. Diese errichtete darauf zusätzlich eine Ausstellungs-/Zelthalle.

Mit Schreiben vom 15.02.1994 erklärte Frau S gegenüber der Pächterin die fristlose Kündigung des Vertrags wegen Zahlungsverzugs (§§ 531 Abs. 2, 554 Abs. 1 BGB) und machte ihr Verpächterpfandrecht geltend. In einem zeitgleichen Schreiben an den Beklagten erklärte sie vorsorglich auch ihm gegenüber in seiner Eigenschaft als Sequester für die Pächterin die fristlose Kündigung und wies ihn auf ihr Verpächterpfandrecht hin.