I. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wurde der weitere Beteiligte (Rechtsbeschwerdeführer) mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - vom 18. Januar 2002 zum Insolvenzverwalter bestellt. Unter dem 25. Juli 2004 erstattete er seinen Schlussbericht und beantragte er die Festsetzung seiner Vergütung nebst Auslagen und Umsatzsteuer auf insgesamt 8.872,07 EUR. Dabei legte er die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV bei einer Insolvenzmasse von 14.163,60 EUR zugunde; daneben begehrte er pauschalen Auslagenersatz für 30 Monate. Das Amtsgericht hat diesem Antrag in vollem Umfang stattgegeben.
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