BGH - Beschluß vom 16.12.2004
IX ZB 301/03
Normen:
InsVV § 2 § 3 ;
Fundstellen:
BB 2005, 576
BGHReport 2005, 543
DZWIR 2005, 291
InVo 2005, 220
MDR 2005, 592
NJW-RR 2005, 485
NZI 2005, 161
WM 2005, 243
ZIP 2005, 180
ZIV 2005, 150
ZInsO 2005, 85
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 03.12.2003
AG Neuruppin, vom 07.05.2002

Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

BGH, Beschluß vom 16.12.2004 - Aktenzeichen IX ZB 301/03

DRsp Nr. 2005/960

Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

»a) Die Vergütung des Insolvenzverwalters, dessen Amt vorzeitig geendet hat, ist regelmäßig in der Weise zu berechnen, daß der Regelsatz nach § 2 InsVV gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV reduziert wird.b) Sonstige Umstände, welche die Tätigkeit dieses Insolvenzverwalters erleichtert oder erschwert haben, verringern oder erhöhen unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil der Vergütung.«

Normenkette:

InsVV § 2 § 3 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller wurde mit Beschluß des Insolvenzgerichts vom 3. August 1999 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der P. mbH bestellt. In der Gläubigerversammlung am 29. Oktober 1999 wurde er abgewählt und ein neuer Verwalter bestellt.