I. Der Rechtsbeschwerdeführer wurde durch Beschluß des Insolvenzgerichts vom 13. Februar 2003 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt. Mit Schreiben vom 27. März 2003 erklärte die Innungskrankenkasse den zuvor gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Hauptsache für erledigt. Mit Beschluß vom 1. April 2003 hob das Insolvenzgericht die angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|