I. Der Schuldner betrieb bis 1995 ein Stahl- und Metallbauunternehmen und ist seit Aufgabe dieser Tätigkeit als angestellter Stahl- und Metallbauer beschäftigt. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 7. März 2002 das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet und den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfahrenskosten sind dem Schuldner bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet worden, da er über keinerlei verwertbares Vermögen verfügt. Zur Tabelle festgestellt wurden Forderungen von 672.888,17 EURO. Angesichts der geringen monatlichen Bruttoeinkünfte ist wegen bestehender Unterhaltsverpflichtungen pfändbares Einkommen nicht vorhanden.
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