I. Der weitere Beteiligte beantragte am 20. April 2006 die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von 12.198,35 EUR zuzüglich Auslagenersatz und Umsatzsteuer. In die Berechnungsgrundlage stellte er 141.195,72 EUR für ausstehende Einlagen, 121.000 EUR für Grundstücke, Bauten und 35.000 EUR für Mietforderungen ein. Als Vergütungssatz legte er 40 v.H. (25 v.H. als Regelsatz und 15 v.H. als Zuschlag für Haus- und Grundstücksverwaltung) der Verwaltervergütung zugrunde.
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