Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 9.4.2019 geändert. Dem Beteiligten zu 1) wird für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass des Erblassers in Höhe von 2.058,65 € sowie eine weitere Vergütung aus der Staatskasse in Höhe von 435,34 festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|