Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 12. Juni 2015 wird auf Kosten des Rechtsbeschwerdeführers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 14.538,62 €.
I.
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 1. April 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte zu 1 zum Insolvenzverwalter bestellt.
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