LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.12.2011
10 Sa 65/11
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
ZInsO 2012, 1579
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 27.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 502/10

Vergütungsansprüche bei fehlender Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; unbegründeter Feststellungsantrag des Arbeitnehmers bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen rückständiger Vergütungsansprüche

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 65/11

DRsp Nr. 2012/10453

Vergütungsansprüche bei fehlender Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; unbegründeter Feststellungsantrag des Arbeitnehmers bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen rückständiger Vergütungsansprüche

Vergütungsansprüche sind nicht als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen, wenn der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung heranziehen möchte, dieser jedoch von einem Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Vergütungsansprüche Gebrauch macht.

Leitsätze der Redaktion: 1. Gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO gelten die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhenden Verbindlichkeiten als Neumasseverbindlichkeiten, soweit der Insolvenzverwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Gegenleistung für die Insolvenzmasse in Anspruch genommen hat; eine Inanspruchnahme liegt vor, wenn der Verwalter die Leistung des Vertragspartners nutzt, obwohl er das pflichtgemäß hätte verhindern können.