I.
Der Kläger ist seit dem 14.09.1999 Treuhänder im Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Rechtsanwalts Michael R. Er nimmt den Beklagten, der in der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2001 dessen Rechtsanwaltskanzlei abwickelte, auf Auszahlung des Guthabens auf dem für die Kanzleiabwicklung eingerichteten Bankkonto in Anspruch. Ausweislich der Abrechnung des Beklagten beträgt dieses per 31.12.1999 41.165,88 DM (21.057,78 EURO).
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