LG Aschaffenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 74/99
Verhängung von Ordnungsmitteln nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache
OLG Bamberg, Beschluss vom 18.01.2000 - Aktenzeichen 3 W 115/99
DRsp Nr. 2005/13307
Verhängung von Ordnungsmitteln nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache
Haben die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, so kommt die Verhängung von Ordnungsmitteln gem. § 890ZPO auch dann nicht in Betracht, wenn der Verstoß vor der Erledigung begangen wurde.