OLG Celle - Beschluss vom 23.11.2000
2 U 258/00
Normen:
BGB § 768 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 87
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 104/00

Verjährung der Hauptschuld bei Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin

OLG Celle, Beschluss vom 23.11.2000 - Aktenzeichen 2 U 258/00

DRsp Nr. 2004/8033

Verjährung der Hauptschuld bei Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin

Ist die Hauptschuldnerin als Rechtsperson bereits geraume Zeit vor Eintritt der Verjährung wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden, so ist es dem Bürgen verwehrt, sich auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen.

Normenkette:

BGB § 768 ;

Gründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO.