OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.12.2011
I-12 U 86/11
Normen:
InsO § 133; InsO § 146 Abs. 1; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 02.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen O 13/10

Verjährung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung bei mehrfacher Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011 - Aktenzeichen I-12 U 86/11

DRsp Nr. 2012/7001

Verjährung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung bei mehrfacher Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners

1. Ansprüche aus Insolvenzanfechtung entstehen erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, da der entsprechende Anspruch nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann. 2. Ist zeitlich hintereinander mehrmals das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden, so entstehen die Ansprüche aus Insolvenzanfechtung jedes Mal aufs Neue mit der Folge, dass die Verjährung erst mit der Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens beginnt. 3. Für den Beginn der Verjährung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung ist gerade nicht auf den Zeitpunkt der Eröffnung der früheren Insolvenzverfahren abzustellen, da diese mit Beendigung des jeweiligen Insolvenzverfahrens untergehen mit der erneuten Eröffnung wieder neu entstehen und gerade nicht wieder aufleben.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.05.2011 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

InsO § 133; InsO § 146 Abs. 1; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1;

Gründe

I.