OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.03.2010
19 U 247/08
Normen:
InsO § 60; InsO § 62;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/M., 29. September 2008, Az: 2/25 O 275/07, Urteil,

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.03.2010 - Aktenzeichen 19 U 247/08

DRsp Nr. 2010/16095

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter wegen der Auszahlung von Überschüssen aus der Auktion des Inventars der Insolvenzschuldnerin an die Sicherungseigentümerin beginnt mit der Auskehrung des Erlöses an diese.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.09.2008 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 60; InsO § 62;

Gründe:

I.

Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (Bl.188 - 198 d.A.).

Der Beklagte hat gegen das ihm am 4. November 2008 zugestellte Urteil am 13. November 2008 Berufung eingelegt und das Rechtsmittel am 29. Dezember 2008 begründet.

Der Beklagte verfolgt mit der Berufung die Einrede der Verjährung weiter.