Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 9. Oktober 2009 am 8. April 2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend: Schuldnerin).
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