I. Am 14. Juni 2000 beantragte die Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen und die Erteilung von Restschuldbefreiung. Daraufhin eröffnete das Insolvenzgericht am 28. Juni 2000 das Insolvenzverfahren und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Mit Formularerklärung vom 5. Juli 2000 erklärte die Schuldnerin die Abtretung ihrer künftigen Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder gleichgestellter Bezüge für die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Insolvenzverfahrens.
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