Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Das Insolvenzgericht hat richtig entschieden. Eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Art. 107 EGInsO ist in Insolvenzverfahren, die vom 1. Dezember 2001 an eröffnet worden sind, nicht möglich (BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - IX ZB 274/03, WM 2004, 1479, 1481 f.). Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO abgesehen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|