Verletzung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren
BGH, Beschluß vom 17.12.2004 - Aktenzeichen IX ZB 133/04
DRsp Nr. 2005/2391
Verletzung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht Vortrag oder Beweisstücke bei seiner Entscheidung berücksichtigt, hieraus jedoch andere Schlüsse zieht.