BGH - Beschluß vom 17.12.2004
IX ZB 133/04
Normen:
ZPO § 574 Abs. 2, ; InsO § 7 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.04.2004

Verletzung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren

BGH, Beschluß vom 17.12.2004 - Aktenzeichen IX ZB 133/04

DRsp Nr. 2005/2391

Verletzung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren

Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht Vortrag oder Beweisstücke bei seiner Entscheidung berücksichtigt, hieraus jedoch andere Schlüsse zieht.

Normenkette:

ZPO § 574 Abs. 2, ; InsO § 7 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: