FG Hessen - Urteil vom 10.02.2005
11 K 4545/02
Normen:
EStG § 17 Abs. 1, 2, 4 ;

Verlust; Auflösung; Insolvenz; Kapitalgesellschaft; Ablehnung mangels Masse; Wesentliche Beteiligung - Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse

FG Hessen, Urteil vom 10.02.2005 - Aktenzeichen 11 K 4545/02

DRsp Nr. 2005/8853

Verlust; Auflösung; Insolvenz; Kapitalgesellschaft; Ablehnung mangels Masse; Wesentliche Beteiligung - Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse

Wird über das Vermögen einer GmbH die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter die Inanspruchnahme aus den von ihm gewährten Sicherheiten angekündigt, ist der Auflösungsverlust nach § 17 EStG realisiert, auch wenn nachfolgend noch geringfügige Verwertungsgeschäfte ausgeführt werden und die tatsächliche Inanspruchnahme aus Bürgschaften erst später erfolgt.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1, 2, 4 ;

Tatbestand: