FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.02.2005
2 K 54/02
Normen:
AO § 42 ; UmwStG § 4 Abs. 5 ;

Vermeidung des Konkurses einer GmbH und damit Vermeidung der Verwertung von privaten Sicherheiten als Motiv für die Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen kein Gestaltungsmissbrauch

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 2 K 54/02

DRsp Nr. 2005/4416

Vermeidung des Konkurses einer GmbH und damit Vermeidung der Verwertung von privaten Sicherheiten als Motiv für die Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen kein Gestaltungsmissbrauch

Der aus der Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen entstandene Übernahmeverlust ist steuerrechtlich nicht gem. § 42 AO wegen Gestaltungsmissbrauchs unbeachtlich, wenn Motiv für die Verschmelzung zumindest auch die Vermeidung des Konkurses der GmbH und infolgedessen die Vermeidung der Verwertung von privat gewährten Sicherheiten war

Normenkette:

AO § 42 ; UmwStG § 4 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Verlust aus der Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist.