Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 27.12.2021 teilweise abgeändert.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 33 RVG auf 100.000,00 € festgesetzt.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben eine Gebühr von 55,00 € zu tragen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|