OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.10.2007
7 U 55/07
Normen:
AnfG § 2 ; AnfG § 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 12.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 164/06

Vermutung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei Veräußerung von Wertgegenständen erheblich unter Marktwert

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2007 - Aktenzeichen 7 U 55/07

DRsp Nr. 2007/22257

Vermutung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei Veräußerung von Wertgegenständen erheblich unter Marktwert

1. Der notwendige Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nach § 3 Abs. 1 AnfG, der zur Anfechtung einer gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners, hier Verkauf eines Grundstückes, erforderlich ist, wird vermutet, wenn Eigentum an Wertgegenständen zu einem weit unter dem marktgerechten Preis veräußert werden, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem sich der Schulder bereits mit Ansprüchen der Gläubiger ausgesetzt war. 2. Auf eine anderweitige Vollstreckungsmöglichkeit im Ausland brauchen sich anfechtungsberechtigte Gläubiger nicht verweisen lassen. Die Belegenheit im Ausland ist ein Beweisanzeichen für eine voraussichtlich fruchtlose Vollstreckung.

Normenkette:

AnfG § 2 ; AnfG § 3 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: