Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 24. März 2022 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 14.376,80 € festgesetzt.
I.
Der als Rechtsanwalt zugelassene weitere Beteiligte wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 10. Juli 2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin bestellt. Mit Schriftsatz vom 3. August 2021 beantragte er die Festsetzung seiner Vergütung auf insgesamt 24.105,31 €. Das Insolvenzgericht setzte die Vergütung am 3. Dezember 2021 auf 9.728,51 € fest. Der Beschluss wurde dem Beteiligten am 21. Dezember 2021 zugestellt.
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