Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.12.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Dr. B C ist, begehrt die Bescheidung eines von ihm eingelegten Widerspruchs.
Dr. C ist Facharzt für Neurologie und war zumindest im vorliegend relevanten Zeitpunkt zur vertragsärztlichen Versorgung in H zugelassen. Am 16.11.2010 beantragte er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Mit Beschluss des Amtsgerichts N vom 01.03.2011 - 20 IN 128/10 - wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|