Versagung der Restschuldbefreiung; Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat; Berücksichtigung von Tilgungsfristen
OLG Celle, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 2 W 8/01
DRsp Nr. 2004/1335
Versagung der Restschuldbefreiung; Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat; Berücksichtigung von Tilgungsfristen
»1. Dem Schuldner kann die Erteilung der Restschuldbefreiung im Hinblick auf § 290 Abs. 1 Nr. 1InsO auch dann versagt werden, wenn die Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat nicht in einem konkreten Zusammenhang mit dem aktuellen Insolvenzverfahren steht, in dem der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt worden ist.2. Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 1InsO kann von jedem beteiligten Gläubiger unabhängig von einer konkreten Benachteiligung durch das strafbare Verhalten des Schuldners gestellt werden.3. Rechtskräftige Verurteilungen des Schuldners wegen einer Insolvenzstraftat nach § 290 Abs. 1 Nr. 1InsO sind nur innerhalb der Tilgungsfristen der §§ 45 ff. BZRG zu berücksichtigen.4. Im Falle einer Gesamtstrafenbildung darf hinsichtlich des Zeitraumes, innerhalb dessen eine Verurteilung der Erteilung der Restschuldbefreiung des Schuldners entgegen steht, nur die Tilgungsfrist bezüglich der Einzelstrafe herangezogen werden, die im Hinblick auf einen der Tatbestände der §§ 283 bis 283 cStGB verhängt worden ist; auf die Höhe der Gesamtstrafe kommt es demgegenüber nicht an.«