I.
1. Die im Beschlussrubrum bezeichneten Gläubiger und der Schuldner streiten über die Frage, ob eine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO (rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat nach den §§ 283 bis 283 c StGB) voraussetzt, dass die abgeurteilte Straftat in einem Zusammenhang mit dem aktuellen Insolvenzverfahren steht. Beide Vorinstanzen haben dies verneint.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|