I. Im Schlusstermin hat die weitere Beteiligte, eine Insolvenzgläubigerin, beantragt, dem Schuldner die von diesem nachgesuchte Restschuldbefreiung zu versagen. Sie hat geltend gemacht, er habe in seinem Vermögensverzeichnis eine umfangreiche CD-Sammlung, verschiedene Musikinstrumente und Einkünfte aus einer Nebentätigkeit als Disk-Jockey nicht angegeben.
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