I. Nach zwei vorangegangenen Eröffnungsanträgen von Sozialversicherungsträgern stellte auch der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des (Regel-)Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sowie einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. Ferner begehrt er die Stundung der Verfahrenskosten.
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