I. Der Antragsteller war seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt bei verschiedenen Gerichten zugelassen. Am 25. Februar 2001 verzichtete er auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Daraufhin wurde die Zulassung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO am 28. Dezember 2001 mit sofortiger Wirkung widerrufen.
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