Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 3. April 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Über das Vermögen des Schuldners wurde auf seinen in Verbindung mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung gestellten Eigenantrag am 24. November 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte zu 2 zum Verwalter bestellt.
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