Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin vom 27. Dezember 2007 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Der weitere Beteiligte zu 1 hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Am 3. Juli 2006 eröffnete das Insolvenzgericht auf Eigenantrag des Schuldners, der sowohl als selbständiger Kaufmann als auch als Geschäftsfüh-
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