Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Stiefsohn, als Alleinerben ihres am 11. August 1982 verstorbenen Ehemannes auf Rückzahlung eines Darlehens über 140.000 DM in Anspruch.
Der Erblasser, der der Klägerin nach gegenseitigem Erbverzicht Vermächtnisse ausgesetzt hat, war Alleininhaber der Einzelfirma G. W. Internationale Spedition-Möbelfachspedition und je zur Hälfte Mitinhaber der beiden Firmen W. Internationale Speditionsgesellschaft mbH und W. Möbelfachspedition GmbH, die zur anderen Hälfte dem Beklagten gehörten. Dieser war außerdem Alleininhaber der Firmen G. W. GmbH und L. Speditions- und Lagereigesellschaft mbH.
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