Die Parteien streiten über die Verteilung des Erlöses einer Zwangsversteigerung. Der Kläger ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der A. M. Die Gemeinschuldnerin und ihr Ehemann waren jeweils hälftige Miteigentümer des Grundstücks A. 13 in N. Das Grundstück war seit dem 4. Oktober 1984 in Abt. III Nr. 3 mit einer Buchgrundschuld von 76.000 DM und in Abt. III Nr. 3a mit einer weiteren Buchgrundschuld von 24.000 DM, jeweils nebst 17 % Zinsen, zu Gunsten der S. N. belastet. Am 10. Dezember 1991 wurde in Abt. III Nr. 5 eine Briefgrundschuld von 300.000 DM nebst 17 % Zinsen zu Gunsten der S. L. eingetragen. An sie waren die Rückgewähransprüche in bezug auf die Grundschulden Abt. III Nr. 3 und 3a abgetreten.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|