Verweisung eines Rechtsstreits ohne vorherige Anhörung
OLG Hamm, Beschluss vom 02.10.2019 - Aktenzeichen 32 SA 25/19
DRsp Nr. 2019/16461
Verweisung eines Rechtsstreits ohne vorherige Anhörung
Für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH ist gem. § 3 Abs. 1 S. 1, 4 InsO i.V.m. § 17 Abs. 1ZPO das Amtsgericht zuständig, an die GmbH beim Eingang des Insolvenzantrages ihren satzungsmäßigen Sitz hat. Eine spätere - satzungsmäßige - Sitzverlegung ändert an der bereits begründeten Zuständigkeit nichts (§ 4InsO i.V.m. § 261 Abs. 3 Nr. 2ZPO). Der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 3 Abs. 1 S. 2 InsO ist nicht eröffnet, wenn nicht feststellbar ist, dass die GmbH beim Eingang des Insolvenzantrages überhaupt noch wirtschaftlich aktiv ist. Wird dies von einem das Insolvenzverfahren verweisenden Amtsgericht ohne tragfähige Grundlage angenommen, kann der Verweisungsbeschluss unverbindlich sein.