Auf die Rechtsbeschwerden der Musterrechtsbeschwerdeführerin und der Rechtsbeschwerdeführerin wird der Musterentscheid des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2019 in Bezug auf die Musterbeklagten zu 1 und 2 unter den Ziffern 1.1 bis 1.4 der Entscheidungsformel aufgehoben.
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