OLG Saarbrücken - Urteil vom 08.11.2000
1 U 513/00
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 § 139 ; InsO § 36 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DZWIR 2001, 39

Verwertung von Abonnentenverzeichnissen, Kundenlisten und Kundenbücher in der Insolvenz; Zeitliche Beschränkung eines Wettbewerbsverbots

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.11.2000 - Aktenzeichen 1 U 513/00

DRsp Nr. 2005/14133

Verwertung von Abonnentenverzeichnissen, Kundenlisten und Kundenbücher in der Insolvenz; Zeitliche Beschränkung eines Wettbewerbsverbots

»1. Abonnentenverzeichnisse, Kundenlisten und Kundenbücher fallen nach InsO § 36 Abs 2 Nr. 1 in die Insolvenzmasse und können von dem Insolvenzverwalter selbstständig verwertet werden. 2. Entbehrt ein aus sonstigen rechtlichen Erwägungen nicht zu beanstandendes Wettbewerbsverbot einer zeitlichen Schranke, kann es mit einer Schutzfrist von zwei Jahren aufrechterhalten werden.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 § 139 ; InsO § 36 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
DZWIR 2001, 39