Auf die Rechtsbeschwerden des weiteren Beteiligten zu 2 und der weiteren Beteiligten zu 3 und 4 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 5. Mai 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 216.547,23 € festgesetzt.
I.
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