Die Beklagte führte für die Schuldnerin das Girokonto Nr., für das ein Kreditrahmen von 10 Mio DM bestand. Am 28. Januar 2000 wies das Konto einen Sollsaldo von 9.928.350,02 DM auf. Bis zum Kontoschluss am 16. Februar 2000 erfolgten Gutschriften in Höhe von insgesamt 9.936.510,48 DM.
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