A.
Der Kläger ist seit Insolvenzeröffnung am 21. Januar 2005 Insolvenzverwalter über das Vermögen der N GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagte ist. Dieser überwies in vier Teilbeträgen am 3., 7., 8., und 10. September 2004 aus dem Vermögen der Schuldnerin insgesamt 70.000 DM auf sein Privatkonto, bevor er am 20. September 2004 den Antrag auf Insolvenzeröffnung für die Schuldnerin stellte.
Der Kläger hat die Rückzahlung der überwiesenen Beträge einerseits aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung und andererseits als Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wegen der in dem Vorgehen des Beklagten liegenden Insolvenzstraftaten verlangt und ferner, den Anspruch mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem jeweiligen Tag der einzelnen Überweisungen zu verzinsen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|