Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen
BGH, Beschluß vom 24.02.1999 - Aktenzeichen IX ZB 2/98
DRsp Nr. 1999/3271
Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen
»Hat ein zuständiges ausländisches Gericht auf der Grundlage des anwendbaren ausländischen Rechts einen Bürgen zur Zahlung verurteilt, kann vor einer Vollstreckbarerklärung in Deutschland im Hinblick auf das Grundrecht des Bürgen auf Selbstgestaltung seiner Rechtsverhältnisse regelmäßig nur geprüft werden, ob der Schuldner wegen besonders krasser struktureller Unterlegenheit durch die Vollstreckbarkeit zweifelsfrei zum wehrlosen Objekt der Fremdbestimmung gemacht und hierdurch auf unabsehbare Zeit auf das wirtschaftliche Existenzminimum der Pfändungsfreigrenzen verwiesen würde.«