Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 11. November 2013, Az.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
I.
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