Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 39 vom 22.10.2020
ZIP 2021, 585
ZVI 2021, 163
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 29.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 25/15
ArbG Berlin, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 63 Ca 798/14
Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts an seine ArbeitgeberkanzleiKeine insolvenzrechtliche Unzulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs des InsolvenzverwaltersKeine unangemessene Benachteiligung des Insolvenzverwalters durch die Vorausabtretung seiner VergütungKein Herausgabeanspruch der anstellenden Kanzlei auf die Insolvenzverwaltervergütung nach den Grundsätzen der Geschäftsbesorgung (§ 667 Alt. 2 BGB)Aufwendungsersatzanspruch der anstellenden Kanzlei nach § 670 BGB
BAG, Urteil vom 22.10.2020 - Aktenzeichen 6 AZR 566/18
DRsp Nr. 2020/16215
Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts an seine ArbeitgeberkanzleiKeine insolvenzrechtliche Unzulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs des InsolvenzverwaltersKeine unangemessene Benachteiligung des Insolvenzverwalters durch die Vorausabtretung seiner VergütungKein Herausgabeanspruch der anstellenden Kanzlei auf die Insolvenzverwaltervergütung nach den Grundsätzen der Geschäftsbesorgung (§ 667 Alt. 2 BGB)Aufwendungsersatzanspruch der anstellenden Kanzlei nach § 670BGB
Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters kann wirksam im Voraus abgetreten werden. Die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses auch als Insolvenzverwalter tätig wird, an den Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 56InsO.Orientierungssätze:1. Die Insolvenzordnung (InsO) und die diese ergänzende Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) schließen eine Vorausabtretung der Verwaltervergütung eines angestellten Rechtsanwalts, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses auch als Insolvenzverwalter tätig wird, nicht aus (Rn. 21 ff.).
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