OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2000 - Aktenzeichen 11 VA 7/00
DRsp Nr. 2005/3612
Voraussetzungen der Akteneinsicht durch Dritte
Ein Akteneinsichtsgesuch durch einen Dritten kann nicht auf ein rechtliches Verhältnis einer an dem Rechtsstreit nicht beteiligten Person gestützt werden, da das rechtliche Interesse i.S. von § 299 Abs. 2ZPO stets ein rechtliches Verhältnis zur Partei voraussetzt.