OLG Naumburg, Beschluss vom 17.04.2001 - Aktenzeichen 5 W 29/01
DRsp Nr. 2005/3606
Voraussetzungen der Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner sie beantragt und nicht weitere am Insolvenzverfahren Beteiligte erklären, dass sie einem solchen Antrag nicht zustimmen.