Die Klägerin ist - und war bereits unter der früheren Bezeichnung Treuhandanstalt - alleinige Gesellschafterin der Großhandelsgesellschaft O., G., S. mbH mit Sitz in Berlin.
Diese ist Mehrheitsgesellschafterin der A. GmbH B. i.L. (fortan: A-GmbH oder Schuldnerin). Deren Liquidator stellte für die A-GmbH unter dem Datum des 29. Juli 1992 bei der Klägerin einen "Antrag auf Zweckzuwendung" für einen am 23. Juli 1992 abgeschlossenen Sozialplan für 54 betroffene Arbeitnehmer. Unter Nr. 7 des Antrags heißt es:
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