1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek - Familiengericht - vom 26.7.2016 zu Ziff. 2 abgeändert. Der Feststellungsantrag der Antragstellerin gemäß Ziff. 2 des Beschlusstenors in der Fassung des Antrages im Schriftsatz vom 13.10.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.860,50 € festgesetzt.
4. Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
I.
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