Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.11.2017 (
Es wird festgestellt, dass es sich bei der im Insolvenzverfahren
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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